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Nächster Kursstart: 12.10.2026 · 08:30–12:00 Uhr

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Deutsch einfach erklärt Sprachschule Dortmund

AGB

für Sprachkurse, Prüfungsvorbereitung, Onlineunterricht und Sprachdienstleistungen

Stand: August 2026

Vertragspartner

DEE Sprachschule Dortmund e. K., Inhaber Mohamed Mohamed Hemida Ibrahim, Kampstraße 32–34, 44137 Dortmund · Telefon +49 1520 1051705 · info@dee-dortmund.de · Amtsgericht Dortmund, HRA 19893

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der DEE Sprachschule Dortmund e. K. (nachfolgend „DEE“) und ihren Kundinnen und Kunden über Sprachkurse, Prüfungsvorbereitung, Einstufungstests, Einzelunterricht, berufsbezogene Sprachangebote, Onlineunterricht sowie Übersetzungs- und damit verbundene Sprachdienstleistungen.

(2) „Teilnehmende“ sind die Personen, die die jeweilige Leistung nutzen. Vertragspartner kann auch eine andere Person oder ein Unternehmen sein, das die Leistung für Teilnehmende bucht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt; Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Individuelle Vereinbarungen, die Kursbeschreibung, das konkrete Angebot und die Anmeldebestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn DEE ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Angebote und Leistungsumfang

(1) DEE bietet insbesondere Deutsch-Intensivkurse A1–C1, Abendkurse, Präsenz-, Live-Online- und gegebenenfalls Hybridkurse, Prüfungsvorbereitung (insbesondere telc, DSH, TestDaF und fachbezogene Prüfungen), Deutsch für medizinische Berufe, Einzelunterricht, Einstufungstests, Beratungsleistungen sowie Übersetzungen an. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Anmeldebestätigung.

(2) Eine Unterrichtseinheit („UE“) dauert 45 Minuten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Pausen zählen nicht als UE.

(3) Kursunterlagen, Lehrbücher, Prüfungsgebühren, Versandkosten, Beglaubigungen, behördliche Gebühren oder Leistungen Dritter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

(4) Die auf der Website angegebenen Termine, Preise, Kursorte, Formate und freien Plätze werden sorgfältig gepflegt. Für den geschlossenen Vertrag sind jedoch die Anmeldebestätigung beziehungsweise das individuelle Angebot maßgeblich.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit Absenden der Onlineanmeldung, Unterzeichnung eines Anmeldeformulars, Annahme eines individuellen Angebots oder einer entsprechenden eindeutigen Erklärung gibt der Kunde eine verbindliche Buchungsanfrage ab.

(2) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Anmelde- oder Auftragsbestätigung von DEE in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Automatische Eingangsbestätigungen bestätigen nur den Eingang der Anfrage, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsannahme bezeichnet sind.

(3) Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Der Vertragspartner versichert, richtige und vollständige Angaben zu machen und Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

(4) DEE kann eine Anmeldung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei fehlender Eignung für das gewählte Niveau, fehlenden Unterlagen, offenen fälligen Forderungen, ausgeschöpfter Kapazität oder wenn eine ordnungsgemäße Kursdurchführung nicht zu erwarten ist.

4. Einstufung, Kurszuordnung und Lernziel

(1) Für A2–C1 und andere auf Vorkenntnissen aufbauende Angebote kann DEE einen aktuellen Nachweis oder einen Einstufungstest verlangen. DEE darf eine fachlich angemessene andere Kursstufe empfehlen oder zur Teilnahmevoraussetzung machen.

(2) Einstufungen sind pädagogische Momentaufnahmen und keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Niveaus. Der Lernerfolg hängt insbesondere von Vorkenntnissen, Anwesenheit, Mitarbeit, Eigenlernzeit und individuellen Fähigkeiten ab.

(3) DEE schuldet qualifizierten Unterricht im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten Prüfungserfolg, keine Zulassung durch eine Hochschule oder Behörde und keine Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels.

5. Gruppengröße und variable UE-Staffel bei Intensivkursen

(1) Für die regulären Deutsch-Intensivkurse A1–C1 gilt – soweit die konkrete Kursbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung enthält – folgende transparente Leistungsstaffel. Die Kursgebühr bleibt innerhalb der Staffel unverändert; bei kleineren Gruppen wird der zeitliche Umfang reduziert, während die individuelle Sprech-, Übungs- und Betreuungszeit pro Person steigt.

Verbindlich angemeldete TeilnehmendeGesamtumfang des Kurses
12–16160 UE
9–11144 UE
6–8100 UE
1–580 UE oder Absage/Verschiebung nach Absatz 4

(2) Maßgeblich ist die Zahl der verbindlich angemeldeten Teilnehmenden, deren fällige Zahlung beziehungsweise vereinbarte Anzahlung spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn eingegangen ist. DEE teilt den endgültigen Umfang spätestens drei Werktage vor Kursbeginn in Textform mit. Spätere Abmeldungen oder Fehlzeiten führen nach Kursbeginn nicht zu einer weiteren Verringerung des bereits mitgeteilten Umfangs.

(3) Die maximale reguläre Gruppengröße beträgt 16 Teilnehmende. Eine vorübergehende Überschreitung ist nur aus organisatorischen Gründen und nur für kurze Zeit zulässig, etwa bei Nachholterminen oder Probestunden, sofern die Unterrichtsqualität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) Bei weniger als sechs Teilnehmenden kann DEE den Kurs mit 80 UE durchführen, absagen oder einmalig auf einen zumutbaren Ersatztermin verschieben. DEE informiert hierüber spätestens drei Werktage vor Beginn. Bei Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet. Bei einer Verschiebung um mehr als 14 Kalendertage oder einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Format kann der Kunde binnen sieben Tagen nach Mitteilung kostenfrei zurücktreten; bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Die Staffel gilt nicht automatisch für Abendkurse, Einzelunterricht, Prüfungsvorbereitung, Deutsch für die Medizin oder individuell vereinbarte Angebote. Für diese Leistungen gilt der in der jeweiligen Beschreibung oder Bestätigung genannte Umfang.

6. Preise, Fälligkeit und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Gesamtpreise. Soweit Umsatzsteuer anfällt, ist sie im Endpreis enthalten. Bei umsatzsteuerfreien Bildungsleistungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Kursgebühr vor Kursbeginn vollständig fällig. DEE kann eine Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Beträge verweigern. Vereinbarte Raten werden zu den in der Rechnung genannten Terminen fällig; die Gesamtforderung bleibt hiervon unberührt.

(3) Zahlungen können über die angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Gebühren, die eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister dem Kunden selbst berechnet, trägt der Kunde. Rücklastschrift- oder Rückbuchungskosten werden nur in tatsächlich entstandener und nachgewiesener Höhe verlangt, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. DEE darf nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten oder außerordentlich kündigen und den Platz anderweitig vergeben.

7. Besondere Regelungen für Visum- und Auslandsanmeldungen

(1) Soweit vereinbart, stellt DEE nach Vertragsschluss und Eingang der vereinbarten Anmeldegebühr beziehungsweise Zahlung Kursanmelde-, Zahlungs- oder Teilnahmeunterlagen zur Vorlage im Visumverfahren aus. DEE erbringt keine Rechtsberatung und garantiert weder einen Termin bei einer Auslandsvertretung noch die Erteilung eines Visums.

(2) Bei einer nachgewiesenen endgültigen Visumablehnung kann der Kunde vor Kursbeginn in Textform vom Kursvertrag zurücktreten. Vorzulegen sind der vollständige Ablehnungsbescheid und die von DEE verlangten Nachweise. Bereits gezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet; DEE kann eine Pauschale von 40 Euro für nachweisbare Bank-, Rücküberweisungs- und Bearbeitungskosten einbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Bereits vollständig erbrachte, separat beauftragte Leistungen werden nicht erstattet.

(3) Verzögerungen des Visumverfahrens sind DEE unverzüglich mitzuteilen. Eine Umbuchung ist nur nach Verfügbarkeit und Bestätigung möglich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Bestätigungen oder sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Unterkunft, Wohnungsbesichtigung oder Einladung sind nur geschuldet, wenn sie separat und eindeutig beauftragt wurden. DEE schuldet weder die tatsächliche Bereitstellung einer Unterkunft noch den Abschluss eines Mietvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

8. Widerrufsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen

(1) Verbrauchern steht bei online, telefonisch, per E-Mail oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung in Teil B.

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass DEE vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, hat er bei einem wirksamen Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht unabhängig von den nachfolgenden freiwilligen Storno- und Umbuchungsregelungen und wird durch diese nicht eingeschränkt.

9. Freiwilliger Rücktritt, Stornierung und Umbuchung

(1) Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde vor Kursbeginn in Textform stornieren. Bis einschließlich 14 Kalendertage vor Kursbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bei Zugang der Stornierung 13 bis einen Kalendertag vor Kursbeginn kann DEE eine Bearbeitungs- und Ausfallpauschale von 50 Euro verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; DEE bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

(2) Ab Kursbeginn oder bei Nichterscheinen bleibt die vereinbarte Kursgebühr grundsätzlich geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was DEE durch anderweitige Belegung des Platzes erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Anspruchs vorbehalten.

(3) Eine Ersatzperson kann vor Kursbeginn mit Zustimmung von DEE benannt werden, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht; DEE kann nach Verfügbarkeit aus Kulanz umbuchen.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Krankheit oder persönliche Verhinderung begründen nicht automatisch ein kostenfreies Rücktrittsrecht; DEE prüft nachgewiesene Härtefälle im Einzelfall.

10. Organisation, Änderungen, Ausfall und höhere Gewalt

(1) DEE kann Lehrkräfte aus sachlichem Grund wechseln und Unterrichtsräume innerhalb Dortmunds ändern, soweit dies zumutbar ist. Änderungen des Lehrplans, der Reihenfolge von Inhalten oder der eingesetzten Materialien sind zulässig, wenn das Lernziel und der vereinbarte Gesamtumfang gewahrt bleiben.

(2) Bei Ausfall einer Lehrkraft oder aus anderen von DEE zu vertretenden Gründen wird der Unterricht grundsätzlich nachgeholt, durch eine geeignete Vertretung erteilt oder – mit Zustimmung der Teilnehmenden beziehungsweise soweit zumutbar – online durchgeführt. Ist eine Nachholung unmöglich oder unzumutbar, wird der auf den ausgefallenen Teil entfallende Preis erstattet.

(3) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von DEE, insbesondere behördlichen Anordnungen, Streik im öffentlichen Verkehr, Naturereignissen, Epidemien, Strom- oder Netzausfällen oder vergleichbaren Umständen, darf DEE die Leistung für die Dauer der Störung aussetzen, nachholen oder in ein zumutbares gleichwertiges Format verlegen. Dauert die wesentliche Störung länger als 14 Tage, können beide Parteien den noch nicht erbrachten Teil kündigen; bereits gezahltes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet.

11. Pflichten, Fehlzeiten und Hausordnung

(1) Teilnehmende sollen pünktlich und regelmäßig erscheinen, den Unterricht nicht stören, Anweisungen zum Schutz von Personen und Sachen beachten und respektvoll mit anderen umgehen. Diskriminierung, Bedrohung, Gewalt, erhebliche Störungen sowie missbräuchliche Nutzung technischer Systeme sind unzulässig.

(2) Versäumte Unterrichtstermine werden bei Gruppenkursen grundsätzlich nicht individuell nachgeholt und führen nicht zu einer Erstattung, wenn DEE den Unterricht ordnungsgemäß angeboten hat. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Rechte bestehen.

(3) Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen kann DEE nach vorheriger Abmahnung vom Unterricht ausschließen oder außerordentlich kündigen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie unzumutbar ist, insbesondere bei Gewalt, ernsthafter Bedrohung oder schwerem Missbrauch. Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Wert der bis dahin erbrachten Leistung.

12. Online- und Hybridunterricht

(1) Onlineunterricht findet live über die in der Kursbestätigung genannte Plattform statt. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Teilnehmende benötigen auf eigene Kosten ein geeignetes Endgerät, stabile Internetverbindung, aktuellen Browser sowie – soweit für die Teilnahme erforderlich – Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

(2) Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmenden, insbesondere unzureichende Verbindung oder ungeeignete Geräte, gelten als Fehlzeit. Bei einer wesentlichen, von DEE zu vertretenden technischen Störung wird die betroffene Leistung nachgeholt oder anteilig erstattet.

(3) Aufzeichnungen, Screenshots oder Weitergabe von Unterricht, Bild, Ton, Chat, Materialien oder personenbezogenen Daten anderer Personen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unzulässig. DEE zeichnet Unterricht nur auf Grundlage einer gesonderten Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung auf.

(4) Soweit ein Präsenz-/Online-Wechsel als flexible Zusatzmöglichkeit angeboten wird, besteht darauf nur im ausdrücklich bestätigten Umfang ein Anspruch.

13. Unterrichtsmaterialien und Urheberrecht

(1) Sämtliche von DEE bereitgestellten eigenen Unterlagen und Zugänge sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen Nutzung im gebuchten Kurs bestimmt. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verkauf, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte sind ohne Erlaubnis untersagt.

(2) Für Lehrwerke und Plattformen Dritter gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen. Eine Verletzung kann zum Entzug des Zugangs und zu gesetzlichen Ansprüchen führen.

14. Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und Prüfungen

(1) DEE kann nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung oder ein internes Zertifikat ausstellen. Voraussetzungen, insbesondere Mindestanwesenheit, Leistungsnachweise und vollständige Zahlung, ergeben sich aus der Kursbeschreibung. Gesetzlich erforderliche Nachweise werden unabhängig von einer streitigen, nicht rechtskräftig festgestellten Forderung nicht unzulässig zurückbehalten.

(2) Ein DEE-Zertifikat ist kein staatlicher oder externer Prüfungsabschluss. Externe Prüfungen, insbesondere telc, TestDaF, DSH, Goethe oder Fachsprachprüfungen, sind nicht Bestandteil des Kursvertrags, sofern sie nicht ausdrücklich separat bestätigt wurden.

(3) Bei externen Prüfungen gelten zusätzlich die Prüfungsordnung, Anmeldefristen, Identitätsanforderungen, Rücktritts- und Entgeltbedingungen des jeweiligen Prüfungsanbieters beziehungsweise Prüfungszentrums. DEE haftet nicht für Entscheidungen des externen Anbieters, insbesondere Zulassung, Bewertung, Ergebnis, Terminverlegung oder Zertifikatsausstellung, soweit DEE diese nicht zu vertreten hat.

15. Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen

(1) Bei Übersetzungen kommt der Vertrag auf Grundlage des individuellen Angebots zustande. Der Kunde muss vollständige, lesbare und inhaltlich richtige Ausgangsunterlagen bereitstellen und den Verwendungszweck sowie besondere Anforderungen der empfangenden Stelle vor Auftragserteilung mitteilen.

(2) Lieferfristen beginnen erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und einer vereinbarten Zahlung. Bei schwer lesbaren, unvollständigen oder nachträglich geänderten Dokumenten kann sich die Frist angemessen verlängern; erforderlicher Mehraufwand wird nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.

(3) Beglaubigt wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung nach Maßgabe der gesetzlichen Ermächtigung des Übersetzers. DEE garantiert nicht die Anerkennung durch eine konkrete Behörde oder ausländische Stelle, wenn deren besondere Anforderungen nicht vorher mitgeteilt und bestätigt wurden.

(4) Offensichtliche Fehler sollen unverzüglich mitgeteilt werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. DEE ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.

(5) Versand auf Wunsch des Kunden erfolgt an die angegebene Anschrift. Das Risiko gesetzlicher Haftung bleibt unberührt; zusätzliche Versandarten und Kosten werden im Angebot ausgewiesen.

16. Haftung

(1) DEE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommener Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DEE für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEE.

(4) Für mitgebrachte Gegenstände haftet DEE nach den vorstehenden Grundsätzen. Eine Verwahrungspflicht wird nur durch ausdrückliche Vereinbarung begründet.

17. Datenschutz und Kommunikation

(1) Personenbezogene Daten werden nach der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. Einwilligungen in Werbung, Newsletter, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen werden gesondert eingeholt und sind keine Voraussetzung für die Kursteilnahme, soweit sie für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich sind.

(2) Vertragsbezogene Erklärungen und Informationen können an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt werden. Der Kunde soll Spamordner prüfen und Änderungen seiner Kontaktdaten mitteilen. Sensible Dokumente werden nur über die hierfür vorgesehenen Wege übermittelt.

18. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Rechte zur Zurückbehaltung bleiben unberührt.

(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist zulässig; § 308 Nr. 9 BGB und sonstige zwingende Vorschriften bleiben unberührt.

19. Verbraucherstreitbeilegung

DEE ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dortmund ausschließlicher Gerichtsstand; DEE darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners klagen.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit; im rechtlich zulässigen Umfang ist bei Auslegungszweifeln die deutsche Fassung maßgeblich.

21. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge, es sei denn, sie sind gesetzlich erforderlich oder der Kunde stimmt zu.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. § 306 BGB bleibt unberührt.

Fachlich geprüft von

Mohamed Ibrahim — Gründer & Leiter

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